Die Hilfe richtet sich speziell an Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene.
Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft wird das Kind, der Jugendliche oder Jungerwachsene bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung seines sozialen Umfelds, unterstützt. Die Unterstützung und Förderung der Verselbständigung des Kindes, Jugendlichen oder Jungerwachsenen erfolgt unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie (vgl. SGB VIII).
Wir unterstützen Dich/ Sie im Besonderen in folgenden Bereichen:
✓ der Entwicklung von sozialen Kompetenzen
✓ der Stabilisierung der Familiensituation
✓ dem Umgang mit Krisen
✓ dem Aufbau sozialer Netze und im Umgang mit Behörden
✓ der Entwicklung von persönlichen Perspektiven

Und so...
..arbeiten wir zusammen:
Treffen
...die gemeinsamen Termine können sowohl zu Hause, in unseren Räumlichkeiten oder im Sozialraum stattfinden.
Betreuungsrahmen
...der wöchentliche Betreuungsrahmen richtet sich nach dem persönlichen und individuellen Hilfebedarf des Kindes, Jugendlichen oder Jungerwachsenen.
Voraussetzung
... für die Hilfe ist ein Antrag beim Jugendamt. Wenn Sie es wünschen unterstützen wir Sie gerne bei der Kontaktaufnahme zum Jugendamt. Rufen Sie uns hierzu gerne an.
Kosten
... die Hilfe erfolgt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII, somit entstehen Ihnen keine Kosten.
Chemie
Wir achten bei der Auswahl der Bezugsbetreuung darauf, dass die Chemie stimmt.
Ganzheitlichkeit
Wir beziehen alle nötigen Aspekte mit ein, um eine ganzheitliche Hilfe bieten zu können.
Feedback
Im regelmäßigen Austausch sorgen wir dafür, dass die Hilfe allen Ansprüchen gerecht wird.